Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten
(Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG)


Die Bundesregierung hat am 24.08.2022 einen Gesetzentwurf für das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG), vorgelegt, welches in den kommenden Tagen in Kraft treten soll.

Es soll zur Reduktion der Treibhausemissionen im Gebäudebereich durch Erzeugung einer zweifache Anreizwirkung zur Einsparung von Kohlendioxid führen.

Zum einen sollen Energiesparmaßnahmen der Mieter gefördert werden und zum anderen sollen die Vermieter zu Investitionen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung gebracht werden.

In diesem Zuge werden die Brennstoff- und Wärmelieferanten zur Ausweisung des Kohlenstoffdioxidanteils auf der Rechnung verpflichtet. Hierzu werden folgende Angaben künftig Pflichtbestandteil Ihrer Rechnungen:

- die Brennstoffemissionen der Brennstoff- oder Wärmelieferung in Kilogramm Kohlendioxid

- den Preisbestandteil der Kohlendioxidkosten für die gelieferte oder zur Wärmeerzeugung eingesetzte Brennstoffmenge

- den heizwertbezogenen Emissionsfaktor des gelieferten oder zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffs, angegeben in Kilogramm Kohlendioxid pro Kilowattstunde, und

- den Energiegehalt der gelieferten oder zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffmenge in Kilowattstunden


Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Wir arbeiten daher mit Hochdruck daran unsere Software auf die neuen Erfordernisse anzupassen und werden Sie in Kürze über die Änderungen in Kenntnis setzen.Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld.

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